Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Events 2023 Veranstalter des Gewinnspiels ist Tandego GmbH, Arndtstraße 12, DE-79539 Lörrach, Deutschland, E-Mail: customer@tandego.com, nachfolgend «Chiefs» genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden: Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Schweiz und Europa. Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt. Chiefs behält sich das Recht vor, Teilnehmende aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt elektronisch über die Website https://www.chiefslife.com/de-eu/events-2023 durch das Beantworten der Fragen und der Übermittlung der erforderlichen Daten sowie der Zustimmung dieser Teilnahmebedingungen. Mehrfachteilnahmen mit der gleichen E-Mail Adresse sind nicht erlaubt. Preise Verlost werden zehn Chiefs Pakete im Wert von je 100 EUR. Auslosung Die Gewinner werden nach dem Gewinnspiel (31. Juli 2023) per Losentscheid ausgewählt. Berücksichtigt werde alle berechtigten Teilnehmer, welche im entsprechenden Zeitraum das Formular vollständig ausgefüllt haben.Der Rechtsweg sowie eine Barauszahlung der Gewinne sind ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz über die Verlosung geführt. Chiefs wird innerhalb von 14 Tagen nach Teilnahmeschluss die Gewinner per E-Mail informieren. Der Gewinner hat sich darauf innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilungsdatum bei Chiefs zu melden. Erfolgt dies nicht, verfällt der Gewinn und es erfolgt eine erneute Auslosung. Teilnahmeschluss ist 31.07.2022. Allgemeine Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen, deren Wirkungen der ursprünglichen Zielsetzung des Veranstalters am nächsten kommen. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.