Teilnahmebedingungen Gewinnspiel 3×3 Event

Veranstalter des Gewinnspiels ist Chiefs AG, Baarerstrasse 21, CH-6304 Zug, Schweiz, E-Mail: hello@chiefslife.com, nachfolgend «Chiefs» genannt.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Schweiz. Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt. Chiefs behält sich das Recht vor, Teilnehmende aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt elektronisch über die Website https://www.chiefslife.com/de-ch/3×3-fc-trophy/ durch das Beantworten der Fragen und der Übermittlung der erforderlichen Daten sowie der Zustimmung dieser Teilnahmebedingungen. Mehrfachteilnahmen mit der gleichen E-Mail Adresse sind nicht erlaubt.

Preise

Verlost werden zehn Chiefs Pakete im Wert von je CHF 100.-.

Auslosung

Die Gewinner werden nach dem Gewinnspiel (30. April 2022) per Losentscheid ausgewählt. Berücksichtigt werde alle berechtigten Teilnehmer, welche im entsprechenden Zeitraum das Formular vollständig ausgefüllt haben.

Der Rechtsweg sowie eine Barauszahlung der Gewinne sind ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz über die Verlosung geführt. Chiefs wird innerhalb von 14 Tagen nach Teilnahmeschluss die Gewinner per E-Mail informieren. Der Gewinner hat sich darauf innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilungsdatum bei Chiefs zu melden. Erfolgt dies nicht, verfällt der Gewinn und es erfolgt eine erneute Auslosung. Teilnahmeschluss ist 30.04.2022.

Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen, deren Wirkungen der ursprünglichen Zielsetzung des Veranstalters am nächsten kommen.

Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.